Für die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 werden vom 18. November bis einschließlich 12. Dezember die Strom- und Wasserzähler im Stadtgebiet Warburg abgelesen.
Der Ableser oder die Ableserin kann sich durch einen Ableseausweis in Verbindung mit seinem bzw. ihrem Personalausweis ausweisen. Falls zum Ablesezeitpunkt niemand angetroffen wird oder die Zähler aus anderen Gründen nicht zugänglich sind, wird die Ablesung an einem der folgenden Tage erneut versucht. Hierbei ist es durchaus möglich, dass der Ableser die Kunden in den Abendstunden oder an den Wochenenden aufsucht. Sollte auch dann eine Ablesung nicht möglich sein, wird eine Ablesekarte hinterlassen. Der Kunde wird dann gebeten, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Karte an die Stadtwerke Warburg GmbH zurück zu senden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stände unter www.stadtwerke-warburg.de/ablesung, jahresendablesung@stadtwerke-warburg.de (unter Angabe der Zählernummer und Verbrauchstelle) oder Tel. 05641/922-486 bis spätestens 15. Dezember 2022 mitzuteilen. Der Zählerstand zum 31. Dezember wird unter Berücksichtigung des Ablesestandes anhand einer Hochrechnung ermittelt. Sollten bis zum Jahresende keine Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch für das Jahr 2022 geschätzt.
Außerdem informieren die Stadtwerke darüber, dass nicht-plausible Zählerstände, z. B. bei Mehr- oder Minderverbräuchen, vom Ableser fotografiert werden müssen. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Wasserzähler vom Anschlussnehmer vor Frost zu schützen sind. Die Zähler sind Nassläufer und dauernd mit Wasser gefüllt. Bei ungeschützten Zählern, die sich in nicht beheizten Räumen befinden (z.B. Neubauten), besteht im Winter sehr leicht die Gefahr des Einfrierens. Wasserverluste durch beschädigte Zähler, sowie die Zähler selbst, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.