Für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie bei Zustellung durch einen schriftlichen Steuerbescheid (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz). Die zu zahlende Steuer und die Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem zuletzt zugestellten Steuerbescheid. Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Hofgeismar, Rathaus, Markt 1, 34369 Hofgeismar, eingelegt werden.