Die Stadt Hofgeismar ist für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen verantwortlich und führt diese Aufgabe nach einem Räum- und Streuplan sowohl mit Personal des Bauhofes als auch mit Hilfe von Fremdfirmen durch.
Bei starken Schneefällen und Eisglätte können die Räum- und Streufahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein, sodass deren Einsatz nach einer Prioritätenliste koordiniert wird. Der Winterdienst wird danach vorrangig in Hauptverkehrs- und stark frequentierten Straßen sowie an gefährlichen Straßenabschnitten und erst danach in weniger stark befahrenen Straßen durchgeführt. Nebenstraßen in Wohngebieten und Wege mit geringer Verkehrsbedeutung können von städtischer Seite nicht oder nicht regelmäßig geräumt und gestreut werden.
Bei größeren Schneemengen, plötzlich auftretendem Glatteis (sog. Blitzeis) oder durch hohes Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr muss damit gerechnet werden, dass die Räum- und Streufahrzeuge behindert werden und nicht wie gewohnt oder je nach Wetterlage gar nicht in der Lage sind, ihren Plan einzuhalten. Darüber hinaus kann eine optimale Schneeräumung bei auf der Straße geparkten Fahrzeugen nicht gewährleistet werden.
Die Haus- und Grundstückseigentümer oder Wohnungsberechtigte haben Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken bei Schneefall zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Ist kein Gehweg vorhanden (z.B. in der Fußgängerzone oder in verkehrsberuhigten Bereichen) ist ein Streifen von ca. 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze vom Schnee zu räumen.
In Straßen mit einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer grundsätzlich die Eigentümer oder Wohnungsberechtigten auf der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Wohnungsberechtigten der auf der anderen Straßenseite gelegenen Grundstücke zur Schneeräumung verpflichtet. Im Jahr 2022 sind somit die Anwohner der der Gehwegseite, im neuen Jahr 2023 die Anwohner der gegenüber liegenden Straßenseite zur Durchführung des Winterdienstes verpflichtet. Der Winterdienst ist täglich zwischen 7 und 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich durchzuführen.
Der geräumte Schnee ist außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums, nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück, abzulagern.
Der Einsatz von Schneepflügen bei der Schneeräumung auf schmalen Straßen oder in verkehrsberuhigten Bereichen kann dazu führen, dass der geräumte Schnee im Bereich des Gehwegs bzw. der freizuhaltenden Fläche abgelagert wird. Dies lässt sich leider schwer vermeiden. Plötzliche Wintereinbrüche und extrem winterliche Verhältnisse stellen die kommunalen Räumdienste aber auch die Bürgerinnen und Bürger vor große Herausforderungen. Die Mitarbeiter des Bauhofes und der beauftragten Unternehmen sind zur schnellstmöglichen Herstellung sicherer Verhältnisse auf unseren Straßen nahezu rund um die Uhr im Einsatz.
Die Stadt Hofgeismar bittet aber um Verständnis, dass die Bewältigung großer Schneemassen trotzdem nicht in allen Bereichen zeitgleich erfolgen kann und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich gegenseitig zu helfen und aufeinander Rücksicht zu nehmen.