Die Fahrweise im geschlossenen Verband stellt an alle Verkehrsteilnehmer erhöhte Anforderungen, sowohl an die Fahrer der Feuerwehr-Fahrzeuge als auch an alle anderen. Damit Fahrzeugführer und Maschinisten diese, auch für Feuerwehren nicht alltägliche Fahrpraxis, üben können, findet am Samstag, dem 13. Mai, zwischen 14 und 18 Uhr eine gemeinsame Übung der Feuerwehren Ahnatal, Immenhausen, Vellmar und Espenau statt. Hierzu werden Feuerwehrfahrzeuge sogenannte Bereitstellungsräume in den vorgenannten Ortschaften anfahren und dabei die Fahrweise im geschlossenen Verband üben.
Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst können Sonderrechte in Anspruch nehmen: beim Fahren in einem sogenannten „Geschlossenen Verband“. Diese Fahrweise verbindet man eher mit zum Beispiel Militärkolonnen auf Autobahnen, die durch eine entsprechende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Beflaggung vorne links unterwegs sind. Aber auch die Feuerwehr darf diese Fahrweise in Anspruch nehmen, zum Beispiel im Falle einer Alarmierung der Katastrophenschutzzüge der Feuerwehren. Die Berechtigung dazu steht im § 27 StVO. Der Verband gilt als „geschlossen“, wenn er aus mindestens drei Fahrzeugen besteht und dies für alle anderen Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar ist. Ein Verband der Feuerwehr ist durch die einheitliche rote Fahrzeugfarbe sowie das Blaulicht (ohne Martinshorn) deutlich erkennbar und kann durch die bereits erwähnte Beflaggung ergänzt werden. Wichtiger Hinweis an dieser Stelle für alle Verkehrsteilnehmer: dieser Verband gilt als ein Fahrzeug.
Auch wenn bei dieser Übung die Verbände nur aus maximal fünf Fahrzeugen bestehen, ergibt sich trotzdem eine Gesamtlänge des geschlossenen Verbandes von bis zu 200 m. Da es sich, wie oben beschrieben, um ein Fahrzeug handelt, dürfen sich andere Verkehrsteilnehmer bei einem Überholvorgang nicht in den Verband einfädeln. Die Feuerwehr Immenhausen weist zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der eigenen Sicherheit darauf hin, diese Verbände möglichst nicht bei Straßen mit einspurigen Fahrrichtungen zu überholen. Ebenso darf dieser Verband mit allen Fahrzeugen geschlossen abbiegen, auf Straßen auffahren (z.B. auf Bundesstraße B7 oder B83) oder Kreuzungen überqueren (bei Ampelkreuzungen auch, wenn die Ampel während der Überquerung auf Rot umspringt). Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, kann es an Einmündungen, Kreuzungen etc. auch zum Einsatz des Martinhorns kommen. Die Feuerwehr bittet um Verständnis.