Auf Beschluss der Genossenschaftsversammlung der Fischergenossenschaft „Bever“ vom 28.04.2026 sind Pachterträge an die anspruchsberechtigten Anlieger der Bever von der Mündung in die Weser bis zum Einlauf des Jordans in den Eselsbach, Teilflächen des Eselsbachs vom Zusammenfluss mit dem Jordanbach unterhalb der „Tückemühle“ und Teilflächen des Jordanbachs von der Einmündung in die Bever bis zur Fußgängerbrücke „Unterm Hahn“ auszuzahlen.
Anspruchsberechtigt sind Anlieger ab einer Uferlänge von mind. 10 Meter. Zur Auszahlung kommen 0,55 € pro lfdm. Uferlänge. Auszahlungen erfolgen nur an die der Genossenschaft bekannten Anlieger. Anspruchsberechtigte können vom 1. Juli bis 31. August 2026 schriftlich beim Vorsitzenden Andreas Schmidtmann per Brief (Andreas Schmidtmann, Dalhauser Str. 43, 37688 Beverungen) oder per E-Mail: Fischergenossenschaft-Bever@web.de ihre Ansprüche anmelden. Bei Fragen können Sie sich per Telefon an ihn wenden unter Tel. 0172 2840896.
Die Nennung der Gemarkung, Flur- und Flurstücks-Nr. sind/ist erforderlich. Da nur bargeldlos ausgezahlt wird, werden auch die Bankdaten (IBAN-Nr. und BIC) benötigt.