Briefwahlbüro öffnet - Service zur Bundestagswahl in Beverungen
Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung, auf der neben den persönlichen Daten der Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer aufgedruckt sind. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Abdruck für die Beantragung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen. Die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist bis zum 2. Tag vor der Wahl, also bis Freitag, den 21. Februar, 15 Uhr, möglich. Der Antrag muss bis zu diesem Zeitpunkt im Wahlbüro im Rathaus vorliegen.