Auszahlung der Fischerpachterträge | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 22.06.2026 09:07

Auszahlung der Fischerpachterträge

Auf Beschluss der Genossenschaftsversammlung der Fischergenossenschaft „Bever“ vom 28. April 2026 sind Pachterträge an die anspruchsberechtigten Anlieger der Bever von der Mündung in die Weser bis zum Einlauf des Jordans in den Eselsbach, Teilflächen des Eselsbachs vom Zusammenfluss mit dem Jordanbach unterhalb der „Tückemühle“ und Teilflächen des Jordanbachs von der Einmündung in die Bever bis zur Fußgängerbrücke „Unterm Hahn“ auszuzahlen.

Anspruchsberechtigt sind Anlieger ab einer Uferlänge von mind. 10 Meter. Zur Auszahlung kommen 0,55 € pro lfdm. Uferlänge. Auszahlungen erfolgen nur an die der Genossenschaft bekannten Anlieger. Anspruchsberechtigte können in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2026 schriftlich beim Vorsitzenden Andreas Schmidtmann per Brief (Andreas Schmidtmann, Dalhauser Str. 43, 37688 Beverungen) oder per E-Mail: Fischergenossenschaft-Bever@web.de ihre Ansprüche anmelden.

Fragen können an Andreas Schmidtmann gerichtet werden unter 0172/2840896.

Die Nennung der Gemarkung, Flur- und Flurstücks-Nr. sind/ist erforderlich. Da nur bargeldlos ausgezahlt wird, werden auch die Bankdaten (IBAN-Nr. und BIC) benötigt.

north