Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Sie sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt und haben damit jedes Urteil, ob Verurteilung oder Freispruch, mit zu verantworten.
Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollten sich die Bewerber und Bewerberinnen durch Objektivität und Unvoreingenommenheit, durch Verantwortungsbewusstsein und Gerechtigkeitssinn auszeichnen sowie Kommunikations- und Dialogfähigkeit mitbringen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.
Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Darüber hinaus erfordert der zuweilen anstrengende Sitzungsdienst auch gesundheitliche Eignung.
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder das Jugendschöffenamt bewerben sich bitte bis spätestens 30. April 2023 beim Magistrat der Stadt Hofgeismar, Markt 1, 34369 Hofgeismar (Tel. für Rückfragen: 05671/999-004). Bewerbungsformulare unter www.hofgeismar.de
Weitere Informationen bietet der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. unter www.schoeffenwahl.de.