In der Stadt Höxter ist in den Schiedsamtsbezirken Bödexen, Bosseborn, Brenkhausen, Bruchhausen, Fürstenau, Godelheim, Lüchtringen, Ottbergen und Ovenhausen das Ehrenamt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes (Schiedsperson) neu zu besetzen.
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher sowie strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches unbürokratisch und kostensparend zu beenden. In folgenden bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben: nachbarrechtliche Konflikte, Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (u.a. Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Hausfriedensbruch, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Strafgericht werden kann. Zudem stehen die Schiedsämter grds. auch in kleineren bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Sie sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt sein, im Schiedsamtsbezirk wohnen und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein. Zudem werden erwartet: Schreibgewandtheit, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung in einer möglichst ruhigen und entspannten Atmosphäre. Im Übrigen gelten die Ausschlussgründe nach § 2 Schiedsamtsgesetz NRW.
Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Amtsgericht Höxter (zugleich Aufsichtsbehörde) bestellt. Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den jeweiligen Ortsausschuss. Die Stadt Höxter trägt die notwendigen und angemessenen Sachkosten des Schiedsamtes. Schiedspersonen werden für ihr Amt hinreichend aus- und fortgebildet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30. Oktober schriftlich bewerben. Die Bewerbung (bitte mit der Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf, einem kurzen Lebenslauf, Ihrer Telefonnummer und, wenn vorhanden, einer E-Mail-Adresse) schicken Sie bitte an Stadt Höxter, Abteilung 31, Bewerbung Schiedsperson, Westerbachstr. 45, 37671 Höxter, oder per Mail an: m.winkler@hoexter.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen der Dezernent Herr Stefan Fellmann (Tel. 05271 963 3000, s.fellmann@hoexter.de) oder der Abteilungsleiter Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst Marcus Winkler (Tel. 05271 963 3100, m.winkler@hoexter.de) gerne zur Verfügung.