Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung, auf der neben den persönlichen Daten der Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer aufgedruckt sind. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Abdruck für die Beantragung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen. Die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist bis zum 2. Tag vor der Wahl, also bis Freitag, den 21. Februar, 15 Uhr, möglich. Der Antrag muss bis zu diesem Zeitpunkt im Wahlbüro im Rathaus vorliegen.
Aufgrund der verkürzten Fristen werden die Stimmzettel frühestens ab dem 6.Februar zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bitten darum bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, haben auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben. Dazu wird wie bei allen Wahlen im Rathaus ein Briefwahlbüro eingerichtet, das zu den allgemeinen Öffnungszeiten aufgesucht werden kann. Um den verkürzten Zeitraum der Briefwahl zu berücksichtigen, ist das Briefwahlbüro zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten Freitag, den 14. Februar sowie Freitag, den 21. Februar bis 15 Uhr besetzt.