Was kann das neue Vorsorgeregister?
Seit 1. Oktober ist es möglich, wichtige Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. Das kann sinnvoll sein für wichtige Dokumente wie zum Beispiel die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung oder die Patientenverfügung. Auch ein Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht kann im Register eingetragen werden, also dass ein Ehepartner im Notfall nicht vertreten darf. Hintergrund ist die Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung. Ute Delimat, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter, erklärt die Regeln, Kosten und Vorteile.