Bäume in der freien Landschaft zu schneiden oder zu fällen, ist nicht zu jeder Jahreszeit erlaubt. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Höxter erneut hin. Am 1. März beginnt die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Schonzeit, die erst am 30. September endet. Ziel des bundesweit gültigen Gesetzes ist es, die vielfältigen Tierarten zu schützen, die Bäume und Sträucher als Lebensräume nutzen.
„Nach der Winterruhe beginnt für die wild lebenden Tiere die Fortpflanzungszeit. Schon im zeitigen Frühjahr gehen sie auf Reviersuche und beginnen mit Balz und Paarung“, erläutert Dr. Kathrin Weiß, Leiterin des Fachbereichs Umwelt, Bauen und Geoinformationen des Kreises Höxter.
Dabei wird ihr Verhalten nicht vom Wetter oder steigenden Temperaturen beeinflusst, sondern vom Sonnenlicht der länger werdenden Tage. Vor diesem Hintergrund dürfen ab dem 1. März keine Maßnahmen mehr durchgeführt werden, die zu Veränderungen in den Lebensräumen der Tiere führen. „Baum- und Gehölzschnitte sind deshalb in der Schonzeit verboten“, so Dr. Kathrin Weiß.
Ausnahmen können genehmigt werden, wenn zum Beispiel aus Gründen der Verkehrssicherheit Baum- und Gehölzschnitte nötig sind. „In solchen Fällen muss jedoch vorher ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter gestellt werden“, so Dr. Weiß.
Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des einjährigen Zuwachses der Pflanzen. Erlaubt sind auch regelmäßige Pflegeschnitte von Gartenhecken im Siedlungsbereich. Mit einer klaren Einschränkung: „Auf mögliche Brut- und Niststätten muss auch dabei Rücksicht genommen werden“, stellt die Fachbereichsleiterin klar.