Alles an einem Ort. Neben Steuerbescheiden können Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerberater künftig auch weitere Schreiben des Finanzamts direkt über ELSTER erhalten. Die Dokumente stehen dort ohne Postlaufzeit digital zur Verfügung.
Bislang konnten über das ELSTER-Postfach ausschließlich Steuerbescheide elektronisch empfangen werden. Ab dem 5. Oktober kommen weitere Steuerdokumente, wie Erörterungsschreiben, Bescheinigungen in Steuersachen und Schreiben zur Aussetzung der Vollziehung hinzu. Die Finanzämter Warburg und Höxter gehören zu den ersten Standorten in Nordrhein-Westfalen, die diesen erweiterten digitalen Versand anbieten. Mit dabei sind außerdem die Finanzämter Recklinghausen, Velbert und Dortmund-Unna.
„Wichtige Schreiben vom Finanzamt sollen schnell verfügbar, sicher gespeichert und ohne langes Suchen wiederzufinden sein“, sagt Corinna Adden, Leiterin der Finanzämter Warburg und Höxter. „Mit ELSTER haben Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerunterlagen an einem zentralen Ort. Kein Ordner, kein Papierstapel, sondern genau dann griffbereit, wenn sie gebraucht werden.“
Für den digitalen Empfang können sie eine einmalige Einwilligung erteilen. Diese kann nach dem Login bei ELSTER im Bereich „Formulare und Leistungen“ unter „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ oder im Rahmen einer elektronischen Vollmacht erklärt werden.
Sobald ein neues Dokument im ELSTER-Postfach bereitsteht, erhalten die Empfängerinnen und Empfänger eine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail. Anschließend können sie das Schreiben in ihrem ELSTER-Konto oder über die verwendete Steuersoftware abrufen. Für Steuerberatungen übrigens noch relevanter: Ein eindeutiger Betreff erleichtert die Zuordnung und Priorisierung eingehender Schreiben und Unterlagen.
Bei Fragen zur ELTER-Registrierung, Nutzung oder Einwilligung unterstützt das ELSTER-Team Nordrhein-Westfalen telefonisch unter 0251 934-1954, montags bis donnerstags von 8 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 8 bis 15 Uhr.
Weitere Informationen zur Registrierung und zu den digitalen Services gibt es unter elster.de.
Ab dem 1. Januar 2027 sieht die geplante Änderung der Abgabenordnung vor, dass Bürgerinnen und Bürger, die über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen, grundsätzlich auch Dokumente der Finanzverwaltung elektronisch erhalten. Wer dies nicht möchte, kann über ELSTER einen Antrag auf postalische Bekanntgabe stellen. In diesem Fall stellt das Finanzamt weiterhin per Post zu.
Mit dem erweiterten digitalen Versand können Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerberatungen den neuen Service an den beteiligten Finanzämtern bereits einige Monate vor der bundesweiten Umstellung nutzen. Dies dient zugleich dazu, Abläufe unter Praxisbedingungen zu erproben und Erfahrungen für den flächendeckenden Einsatz zu sammeln.