Vorweg genommene Erbfolge | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 12.10.2026 16:41

Vorweg genommene Erbfolge

Im Rahmen der Nachlassplanung stellt sich häufig für Eigentümer des Familienheims die Frage, ob das Objekt zu Lebzeiten schon auf eines oder mehrere Kinder übertragen werden soll. Dieser Frage wird am Mittwoch, 21. Oktober, um 18 Uhr in der KVHS nachgegangen.

Verschiedene Gründe können hierfür ausschlaggebend sein, beispielsweise die „Schenkung mit warmer Hand”, die Frage, ob Kosten für einen Heimaufenthalt vermieden werden können oder die Gewissheit, noch selbst alles vor dem Tode geregelt zu haben. Der Dozent, Notar Sebastian Otten aus Höxter, ist zugleich Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht und erlebt in der Beratungspraxis häufig, welche Motive bei derartigen Entscheidungen eine Rolle spielen können. Auch ist die Frage eines Nutzungsrechtes oder ob ein Kind „ausbezahlt” werden soll von entscheidender Bedeutung. Je nach Familienkonstellation bedarf die Entscheidung über die Planung einer individuellen, juristisch fundierten Beratung. Gerade im notariellen Bereich, in welchem Übergabeverträge vorbereitet werden, fließen all diese Erwägungen in einem Entscheidungsprozess zusammen.

Sebastian Otten wird die wichtigsten Punkte hierzu detailliert und strukturiert vorstellen und jedem der Teilnehmenden eine Systematik an die Hand geben, nach welcher eine eigene Entscheidung getroffen werden kann. Dies betrifft insbesondere auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rückforderung von Grundbesitz von Kindern möglich sein kann. Im Anschluss an den Vortrag bleibt genügend Zeit, individuelle Fragen zu beantworten.

Anmeldungen sind vorab erforderlich über die E-Mail-Adresse info@kvhs-holzminden.de, unter Tel. 0 55 31/707-394 oder direkt über die Homepage der Kreisvolkshochschule unter www.kvhs-holzminden.de. Der kostenpflichtige Vortrag findet in der Braunschweiger Straße 8 in Holzminden statt.

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