Briefwahl ab sofort beantragen | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 13.01.2025 12:14

Briefwahl ab sofort beantragen

Ab sofort können die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 bei der Kreisstadt Höxter schriftlich oder elektronisch beantragt werden, vorzugsweise online direkt über den Link „hoexter.de/briefwahl“. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig und kann deshalb nicht entgegengenommen werden.

Die Beantragung eines Wahlscheins kann auch über den Antrag auf der Wahlbenachrichtigungskarte erfolgen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten erfolgt ab dem 23. Januar an alle Wahlberechtigten.

Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins zur Bundestagswahl 2025, ist der Versand der Briefwahlunterlagen erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel (voraussichtlich ab dem 6. Februar) möglich. Die Stadt Höxter bittet die Briefwähler bis dahin um Geduld.

Alternativ eröffnet die Stadtverwaltung Höxter seit dem 10. Februar das Briefwahlbüro zur Bundestagswahl 2025 und bietet den Briefwählern dort die Möglichkeit, montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr im Briefwahlbüro im Sitzungssaal des Stadthauses am Petritor, Gebäude A, 1. Obergeschoss, Westerbachstraße 45, 37671 Höxter die Briefwahlunterlagen mündlich zu beantragen und direkt vor Ort zu wählen. Hierzu sollen die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis mitgebracht werden. Sofern die Wahlbenachrichtigungskarte noch nicht vorliegt, genügt auch nur die Vorlage des Personalausweises. Da der Zutritt auf zwei Personen begrenzt ist, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Falls neben den eigenen Briefwahlunterlagen auch für weitere Personen Briefwahlunterlagen beantragt und in Empfang genommen werden sollen, ist dies für bis zu vier weitere Personen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Die schriftliche und unterzeichnete Vollmacht ist bei Abholung im Original vorzulegen. Der Antrag auf Briefwahl sollte spätestens bis Montag, 17. Februar, um 12 Uhr bei der Stadtverwaltung Höxter eingegangen sein, um die rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen gewährleisten zu können. Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Verspätet eingegangene Unterlagen sind ungültig.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl sowie der Onlineantrag können außerdem auch unter hoexter.de aufgerufen werden. Rückfragen an das Wahlamt unter 05271/963 -1100, -1101, -1102 und -1103.

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