Der Posaunenchor Lauenförde ist eine Institution, die Ende letzten Jahres 60. Geburtstag seit der Wiedergründung feierte und weit über die Ortsgrenzen hinaus bekannt ist. Bei unterschiedlichsten Anlässen, Gottesdiensten und Ortsfesten sind die Auftritte immer ein Highlight. Auch zu Geburtstagsjubiläen von Einwohnern sind die Posaunisten gerne für ein Ständchen zur Stelle.
So mangelt es dem Posaunenchor auch nicht an Nachwuchskräften, eher an den doch recht teuren Instrumenten, die ja jeder Musiker nun mal braucht. Ende letzten Jahres wurden ein Tenorhorn und ein Bariton-Instrument neu benötigt, da langjährige Musiker ihre Instrumente an Nachwuchsbläser zum Lernen weitergegeben hatten. Anträge auf finanzielle Unterstützung wurden gestellt, u. a. auch an die Bürgerstiftung Lauenförde über einen Zuschuss von 1.000 Euro.
In der nächsten Vorstandssitzung der Bürgerstiftung Lauenförde wurden die Antragsdetails diskutiert und entschieden, nicht den beantragten Zuschuss zu gewähren, sondern gleich das komplette Bariton-Instrument für 2.900 Euro durch die Bürgerstiftung zu finanzieren. Mit dieser unerwarteten und mehr als erfreulichen Zusage konnte sich Obmann Helge Thies mit weiteren Sammelaktionen jetzt ganz auf das Tenorhorn konzentrieren, dessen Anschaffung dann auch noch u. a. durch Unterstützung des Kirchenkreises gelang. Damit hat der Posaunenchor nun beide neuen Instrumente.
Einmal mehr stellte die Bürgerstiftung Lauenförde unter Beweis, wofür sie ins Leben gerufen wurde. Sie ist eine gemeinnützige, politisch neutrale Gemeinschaftseinrichtung, die Stiftungskapital sammelt und nachhaltig bewahrt. Diese bürgerliche Eigeninitiative kann - ergänzend zu den immer beschränkter werdenden öffentlichen Mitteln - bei Bedarf gezielt, schnell und unbürokratisch helfen und nachhaltig fördern. Dabei wird entsprechend dem Grundprinzip einer Stiftung das Kapital selbst nicht angetastet. Im Gegensatz zu Spenden, entfalten die jederzeit möglichen, steuerlich ebenfalls absetzbaren Zustiftungen damit eine absolut nachhaltige und nicht nur vorübergehende, einmalige Wirkung. Zustiftungen – auch in geringer Höhe – sind jederzeit willkommen (IBAN DE87 4726 0121 7060 2066 11 Stichwort: Zustiftung).