Im Herbst letzten Jahres gab der betagte Aufsitzmäher des FC Blau-Weiß Weser zur Pflege des Sportplatzes in Lauenförde den Geist auf. Schnell war klar, daß zum Frühling also ein Ersatz her mußte. Fest stand aber auch, daß der Sportverein diese Anschaffung allein aus Eigenmitteln nicht stemmen kann, da ein Großteil der Mitgliedsbeiträge in den Spielbetrieb und vor allem in die Jugendarbeit des Vereins fließt.
Da der Flecken Lauenförde dem Verein schon feste jährliche Zuschüsse für die Pflege der gemeindeeigenen Sportflächen zahlt, kam eine weitere Unterstützung von dieser Seite nicht in Frage. In dieser Situation wandte sich der Vorstandsvorsitzende Gerd Henke Ende letzten Jahres an die Bürgerstiftung Lauenförde mit der Bitte um eine finanzielle Förderung und Beteiligung an den Anschaffungskosten eines neuen modernen Aufsitzmähers.
In einer Vorstandssitzung der Bürgerstiftung Lauenförde wurden die Antragsdetails diskutiert und entschieden, für diesen Kauf einen Zuschuß von 2.500 Euro zu gewähren. Der Vorstandsvorsitzende Gerhard Büttcher übermittelte Henke schnell die gute Botschaft. Eine Rolle spielte dabei auch die Tatsache, daß durch die geringeren Lärmemissionen eines modernen Mähers Umwelt und Nachbarn noch weniger als bisher beim Mähbetrieb beeinträchtigt werden. Am 16. April wurde der neue Aufsitzmäher vom FC Blau-Weiß Weser in Empfang genommen und gleich ausprobiert.
Einmal mehr stellte die Bürgerstiftung Lauenförde unter Beweis, wofür sie ins Leben gerufen wurde. Sie ist eine gemeinnützige, politisch neutrale Gemeinschaftseinrichtung, die Stiftungskapital sammelt und nachhaltig bewahrt. Diese bürgerliche Eigeninitiative kann - ergänzend zu den immer beschränkter werdenden öffentlichen Mitteln - bei Bedarf gezielt, schnell und unbürokratisch helfen und nachhaltig fördern. Jeder kann zustiften. Dabei wird entsprechend dem Grundprinzip einer Stiftung das Kapital selbst nicht angetastet. Im Gegensatz zu Spenden, entfalten die jederzeit möglichen, steuerlich ebenfalls absetzbaren Zustiftungen damit eine absolut nachhaltige und nicht nur vorübergehende, einmalige Wirkung. Zustiftungen – auch in geringer Höhe – sind jederzeit willkommen (IBAN DE87 4726 0121 7060 2066 11 Stichwort: Zustiftung).