Am 9. März gegen 15.40 Uhr wurde durch die Polizei eine Fahrzeugkombination aus PKW und Anhänger angehalten, da sich vorne am PKW und am Anhänger dieselben Kennzeichen befanden. Hinten am PKW befand sich kein Kennzeichen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Anhänger bereits außer Betrieb gesetzt wurde und nicht mehr zugelassen war. Für den PKW bestand keine Haftpflichtversicherung und die Kennzeichen waren zur Entstempelung ausgeschrieben. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Kennzeichen entstempelt, sowie der Fahrzeugschein sichergestellt. Dem 52 Jahre alten Fahrzeugführer erwarten nun mehrere Strafverfahren.