Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 22.06.2026 15:15

Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln

Bundesweit beteiligen sich heute Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit”, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.

Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bundesweit bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Straßen, Museen, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, die Kindertagesbetreuung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.

Wachsende Aufgaben, fehlende Finanzierung

Im laufenden Haushalt der Stadt Warburg fehlen derzeit rund 11 Mio. €. Ursachen für dieses Defizit sind vor allem gestiegene Kosten und Standards sowie die zunehmende Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen, ohne dass diese ausreichend finanziell ausgeglichen werden.

Besonders deutlich wird die finanzielle Belastung im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe. Die Pflichtzahlungen der Hansestadt Warburg an den Kreis Höxter und mittelbar den LWL (als Träger der Eingliederungshilfe für Behinderte) sind allein in den vergangenen fünf Jahren um rund 11 Mio. € für Warburg gestiegen.

Es besteht ein Ungleichgewicht zwischen den von Bund und Ländern gesetzten Standards und der nicht ausreichenden Gegenfinanzierung für die Kommunen.

Katastrophale Finanzlage

„Die stark gestiegenen Sozialaufwendungen übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen”, so Kämmerer und Erster Beigeordneter Andreas Niggemeyer. „Wir befinden uns in einer katastrophalen Finanzlage. Die Hansestadt Warburg kann diese Mehrkosten durch Sparmaßnahmen allein nicht ausgleichen. Die Städte und Kommunen brauchen für ihre laufenden Kosten sofort höhere Anteile aus den Steuertöpfen von Bund und Ländern sowie eine spürbare Entlastung beim Kostenaufwuchs. Die finanzielle Lage der Kommunen habe den kritischen Punkt bereits überschritten: „Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, sondern längst weit nach zwölf.”

Gefährdung der kommunalen Infrastruktur

„Die finanzielle Lage ist dramatisch wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Wir als Städte und Gemeinden werden von den übergeordneten Ebenen allein gelassen und grundsätzliche Staatsprinzipien wie das Konnexitätsprinzip (Wer Leistungen bestellt, muss diese auch bezahlen!) werden außer Acht gelassen”, ergänzt Bürgermeister Tobias Scherf. „Dadurch müssen dringende Unterhaltungsarbeiten an Schulen, Kitas, Straßen und anderer städtischer Infrastruktur immer häufiger mangels Finanzmasse geschoben werden. „Die städtische Infrastruktur leidet zunehmend.”

Neue Aufgaben nur mit gesicherter Finanzierung

Sofern Bund und Länder die finanzielle Lage der Kommunen nicht kurzfristig durch zusätzliche Finanzmittel verbessern, werden die Kommunen entsprechende Beschlüsse vorbereiten müssen. Kämmerer Andreas Niggemeyer erklärt, dass zusätzliche Aufgaben und die Ausweitung bestehender Standards – beispielsweise bei der Ganztagsbetreuung an Grundschulen – vor dem Hintergrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln nur noch dann umgesetzt werden können, wenn Bund und Länder die Kosten vollständig übernehmen.

Klare Forderungen an Bund und Länder

Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:

Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.

Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch” muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden. Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.

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