Fahrradstraßen sind immer noch ein recht neues Element im Straßenverkehr – Daher wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht auf Anhieb, welche Regeln dort eigentlich gelten. Im Rahmen einer Verkehrssicherheitsaktion wurden daher jetzt zwei Banner gestaltet und an Bauzäunen am Beginn der neuen Fahrradstraßen an der Diemel in Warburg sowie zwischen Wormeln und Calenberg aufgehangen.
In einer Fahrradstraße gelten besondere Regeln In einer Fahrradstraße gelten besondere Regeln: Fahrräder haben Vorrang vor Kraftfahrzeugen und dürfen nebeneinander fahren. Zudem ist die Zufahrt für den Kraftverkehr in den meisten Fällen auf Anlieger oder den landwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit – egal ob inner- oder außerorts – beträgt 30 km/h. Ein Überholen von Fahrrädern ist nur bei Einhalten des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstands von 1,5 m erlaubt.
„Mit den neuen Bannern machen wir die Regeln in unseren Fahrradstraßen auf einen Blick verständlich. Unser Ziel ist es, für mehr Sicherheit und gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr zu sorgen. Fahrradstraßen funktionieren dann am besten, wenn alle Verkehrsteilnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen und respektieren. So stärken wir den Radverkehr und fördern zugleich ein gutes Miteinander auf unseren Straßen – ganz nach unserem Motto: Gemeinsam mit Rücksicht.”
Auch wenn Radfahrende in Fahrradstraßen im Fokus stehen, dürfen Fußgängerinnen und Fußgänger diese jederzeit mitbenutzen. Grundsätzlich gilt auf den Straßen im Stadtgebiet Warburg das Motto „Gemeinsam mit Rücksicht”, welches auch in den Straßen der Innenstadt durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen präsent ist.
Bis eine Fahrradstraße beschildert und markiert werden kann, muss ein komplexes Prüfverfahren durchlaufen werden. Denn eine Fahrradstraße kann nicht überall eingerichtet werden. Fahrradstraßen werden von den Straßenverkehrsbehörden nur auf wichtigen Verbindungen im Radverkehrsnetz angeordnet oder wo der Radverkehr bereits die vorherrschende Verkehrsart darstellt. Zudem sollte eine Fahrradstraße in weiten Teilen eine Breite von 4 Metern oder mehr aufweisen, damit sich Radfahrende bequem begegnen können.