Erweiterter Versicherungsschutz für Ehrenamtliche | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 11.09.2026 10:06

Erweiterter Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Sarah Horstmann und Anja Kurth vom ZEE informieren über den erweiterten Versicherungsschutz für Engagierte. (Foto: ZEE)
Sarah Horstmann und Anja Kurth vom ZEE informieren über den erweiterten Versicherungsschutz für Engagierte. (Foto: ZEE)
Sarah Horstmann und Anja Kurth vom ZEE informieren über den erweiterten Versicherungsschutz für Engagierte. (Foto: ZEE)
Sarah Horstmann und Anja Kurth vom ZEE informieren über den erweiterten Versicherungsschutz für Engagierte. (Foto: ZEE)
Sarah Horstmann und Anja Kurth vom ZEE informieren über den erweiterten Versicherungsschutz für Engagierte. (Foto: ZEE)

Das Zentrum für ehrenamtliches Engagement (ZEE) informiert über die neue Regelung, die eine zusätzliche Absicherung bei Unfallschäden während ehrenamtlich veranlasster Fahrten bietet: Wer sich ehrenamtlich engagiert und dafür das eigene Auto nutzt, kann seit dem 1. September 2026 von einer zusätzlichen Absicherung profitieren. Das Land Niedersachsen erweitert seinen bestehenden Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag mit den VGH Versicherungen um eine Pkw-Einsatzversicherung für Ehrenamtliche.

Gerade im Landkreis Holzminden sind viele Ehrenamtliche auf das eigene Auto angewiesen. Der neue Versicherungsschutz gilt für Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Engagement unentgeltlich erfolgt oder eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Auch eine feste Vereins- oder Organisationsstruktur ist nicht Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Abgesichert sind Unfallschäden am privaten Pkw, die während einer Fahrt im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Die Pkw-Einsatzversicherung übernimmt dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro je Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro.

Auch mögliche Folgen für die eigene Kfz-Versicherung werden berücksichtigt: Führt der Schaden zu einem Verlust beim Schadenfreiheitsrabatt der privaten Kfz-Versicherung, wird dieser vollständig ausgeglichen. Für diesen Ausgleich fällt keine Selbstbeteiligung an.

„Viele ehrenamtlich Engagierte übernehmen ganz selbstverständlich auch Fahrten für ihre Tätigkeit und nutzen dafür ihr eigenes Fahrzeug. Dass es dafür jetzt eine zusätzliche Absicherung gibt, ist eine wichtige Information für alle, die sich engagieren und dabei mit ihrem privaten Pkw unterwegs sind“, sagt Anja Kurth vom Zentrum für ehrenamtliches Engagement (ZEE).

Die neue Pkw-Einsatzversicherung ergänzt die bereits bestehenden Absicherungen für freiwillig Engagierte in Niedersachsen. Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Mittel für eine Fortführung in den Jahren 2027 und 2028 sind bereits angemeldet.

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