Die Orgelstadt Borgentreich führt eine erneute Hundebestandsaufnahme durch. Dazu werden ab dem 20. April bis voraussichtlich Ende Juni 2026 alle Haushalte im Stadtgebiet Borgentreich durch die von der Stadt beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren aufgesucht.
Diese Maßnahme ist erforderlich geworden, weil Hundehalter teilweise ihre Hunde nicht ordnungsgemäß bei der Stadt angemeldet haben und damit die Steuergerechtigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Dies dürfte vor allem im Sinne der Hundehalter sein, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuer vor Ort erhoben.
Für den Fall, dass Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, der/die bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet ist/sind, sind Sie verpflichtet die Anmeldung unverzüglich nachzuholen.
Das entsprechende Anmeldeformular unter www.borgentreich.de oder im Rathaus (Zimmer 24 oder 29).
Das Anschaffungsdatum und die Angaben zum Hund sind zwingend anhand einer Kopie vom Kaufvertrag, Heimtierausweis oder Ähnlichem nachzuweisen.
In Fällen der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung werden die Grundlagen für die Festsetzung der Hundesteuer geschätzt.
Sollte die Hundeanmeldung nicht umgehend erfolgen oder falsche Angaben insbesondere bei dem Anschaffungsdatum gemacht werden, kann neben der Nachforderung der Steuer auch zusätzlich gemäß § 9 der Hundesteuersatzung der Orgelstadt Borgentreich ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden.