Kennartenbestimmung für Ökoregelung 5 | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 09.05.2025 10:23

Kennartenbestimmung für Ökoregelung 5

Seit Einführung der neuen Agrarreform wird in NRW die Erhaltung von artenreichem Grünland gesondert gefördert (Öko-Regelung 5 – Kennarten in Dauergrünland Extensivierung). Die Förderung kann unabhängig von der Art der Bewirtschaftung beantragt werden, wenn bestimmte regionaltypische Kennarten des Dauergrünlandes auf einer Fläche vorkommen. Die Erfassung dieser Kennarten erfolgt ab diesem Jahr ausschließlich mit der MonaNRW App.

Innerhalb einer ca. zweistündigen Fortbildung vermitteln Inken Potthast von der Landwirtschaftskammer NRW und Frank Grawe von der biologischen Station im Kreis Höxter den Teilnehmern die nötigen Kenntnisse, um die Erfassung der Kennarten auf Grünlandflächen durchführen zu können.

Das Bildungshaus Modexen lädt dazu alle Interessierten am Montag, 19. Mai um 16 Uhr in das Bildungshaus Modexen in Brakel ein.

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