Die Städte Willebadessen, Borgentreich und Warburg verweisen mit Nachdruck auf die seit 10 Jahren geltende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen in den drei Stadtgebieten.
Hintergrund ist eine weiterhin besorgniserregende Entwicklung: Aufgrund freilaufender, nicht kastrierter Kätzinnen und Kater steigt die Zahl der Population in den Stadtgebieten stetig an. In der Folge werden immer häufiger kranke, unterernährte und geschwächte Kitten und erwachsene Tiere aufgegriffen. Verantwortlich für die Versorgung und Unterbringung dieser Fundtiere ist die Kommune, in deren Gebiet das Tier aufgefunden wurde. Das kooperierende Tierheim ist - wie viele andere Tierheime - aufgrund der Menge der aufgefundenen Tiere an seiner Kapazitätsgrenze angelangt.
„Wir erleben leider immer häufiger, dass aufgegriffene Katzen in einem schlechten gesundheitlichen Zustand sind. Diese Entwicklung zeigt deutlich, wie dringend notwendig konsequente Maßnahmen zur Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung sind“, beschreibt Klaus Kaiser, Leitung Ordnungsamt Stadt Borgentreich, die Situation.
Eine weibliche Katze kann bis zu drei Mal jährlich jeweils vier bis sechs Kitten bekommen. Es handelt sich damit längst nicht mehr nur um die sogenannten „Mai- oder Herbstkätzchen“ – inzwischen werden während des gesamten Jahres Kitten geboren. Ab dem fünften Lebensmonat sind die Jungtiere bereits geschlechtsreif. Die Population wächst somit in kurzer Zeit exponentiell.
Die Vorstellung, Katzen könnten sich, wie Wildtiere, durch Beutefang selbst erhalten, ist ein Irrtum. Als domestizierte Haustiere sind sie – gleichermaßen wie Hunde – auf die Fürsorge des Menschen angewiesen. Die sich selbst überlassenen Tiere leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und schweren Infektionen.
„Die bestehende Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht der Tiere ist kein formaler Verwaltungsakt, sondern ein zwingend notwendiges Instrument, um weiteres Tierleid zu verhindern“, erklärt Carsten Gutschank (Leitung Ordnungsamt Stadt Willebadessen).
Die Kastration ist ein kurzer, routinemäßiger Eingriff. Weiblichen Tieren werden dabei die Eierstöcke, Katern die Hoden entfernt. In der Regel erholen sich die Tiere innerhalb von 24 Stunden vollständig. Kastrierte Tiere bleiben gesund und standorttreu.
Mit der Kastration ist eine deutliche Steigerung der Lebensqualität verbunden. Kastrierte Kätzinnen und Kater bleiben nachweislich gesünder. Der hormonelle Druck entfällt, die Tiere sind daher seltener in Revierkämpfe verwickelt und das Risiko schwerer Bissverletzungen sinkt deutlich. Auch hoch ansteckende Erkrankungen wie die Katzenseuche oder das Feline Leukämievirus (FeLV) können somit wirksam eingedämmt werden.
Die kastrierten Tiere bleiben näher an ihrem Wohnort und haben dadurch ein geringeres Risiko, im Straßenverkehr oder durch andere Gefahren zu verunfallen.
Die geltende Verordnung verpflichtet alle Halterinnen und Halter – ausdrücklich auch Landwirte –ihre Kätzinnen und Kater ab der Vollendung des fünften Lebensmonats kastrieren und durch Tattoo oder Mikrochip eindeutig kennzeichnen sowie in einem Haustierregister kostenfrei registrieren zu lassen. Erst nach erfolgter Kastration dürfen Tiere, die älter als 5 Monate sind, wieder draußen umherlaufen. Die Städte Willebadessen, Borgentreich und Warburg appellieren eindringlich an alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Die Tierärztinnen und Tierärzten beraten gerne zu dem Thema.
„Die einzig geeignete und tiergerechte Lösung gegen das bestehende Elend ist die Kastration der Tiere. Wer seine Katze nicht kastrieren und kennzeichnen lässt, trägt zur unkontrollierten Vermehrung und damit zu vermeidbarem Leid bei“, betont Malin Schöttler vom Fachbereich Ordnung und Soziales der Stadt Warburg.
Verstöße gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Städte behalten sich vor, vereinzelt Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften durchzuführen.