Die Polizei im Kreis Höxter erinnert daran, dass das Führen von E-Scootern erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt ist, und dann auch nur eine Person auf dem Trittbrett stehen darf. Bei einer Überprüfung können die Eltern belangt werden.
Immer wieder stellt die Polizei im Kreis Höxter im Rahmen der Streife E-Scooter fest, auf denen zwei Personen mitfahren. Dies ist nicht erlaubt. Außerdem beträgt das vorgeschriebene Mindestalter für solche Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr 14 Jahre.
In einem konkreten Fall waren einer Streife in Brakel am Montag, 14.07., auf der Bökendorfer Straße zwei jüngere Personen aufgefallen, die zu zweit auf dem E-Scooter fuhren. Der Fahrer war dem Polizeibeamten schon bekannt, da er wenige Wochen zuvor bereits als „Mitfahrer” auf einem E-Scooter aufgefallen war. Das seinerzeit geführte Gespräch über die gesetzlichen Vorschriften war anscheinend wirkungslos geblieben.
Außerdem ergab die Überprüfung, dass der Fahrer erst 12 Jahre alt ist. Somit war er noch nicht berechtigt, den E-Scooter zu führen, zudem transportierte er damit einen 13-jährigen Freund. Der 12-jährige Junge aus Brakel kann aufgrund seines Alters nicht belangt werden. Aber als Fahrzeughalterin kommt auf die Mutter des Kindes nun ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister zu, da sie die Fahrt mit dem E-Scooter zuließ. Die Weiterfahrt wurde dem 12-Jährigen untersagt.
Die Polizei wird weiterhin vermehrt E-Scooter kontrollieren und die Verstöße konsequent ahnden.