Die bundesweite „Energiewende” sorgt auch im Landkreis Holzminden für mehr Windenergie. Die aktuelle Planung von Windenergieflächen wurde gerade mit dem vierten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) veröffentlicht. Am 22. Mai beginnt das Beteiligungsverfahren, in dem die Kreisverwaltung ihre Planung öffentlich auslegt.
Um das vielleicht Spannendste vorweg zu nehmen: Der Kreisausschuss hatte den RROP-Entwurf der Verwaltung ausgiebig diskutiert und zu den ermittelten Vorrangflächen in Heyen und Lichtenhagen, auf der Ottensteiner Hochebene am Kölker Berg, am Nordsolling bei Bevern sowie in Lauenförde eine weitere Vorrangfläche in Derental ergänzt. Somit sollen nun insgesamt sechs (teils alte, teils neue) Gebiete für den Bau neuer Windräder ausgewiesen werden.
Damit stehen 0,49% der gesamten Landkreisfläche speziell für die Windenergienutzung zur Verfügung. Dies mag zunächst wenig klingen, ist jedoch mehr als die 0,38% Flächenanteil, die das Land Niedersachsen dem Landkreis kürzlich als Zielmarke bis Ende 2026 auferlegt hat. Dieses Flächenziel wird voraussichtlich noch etwas erhöht werden, muss aber jetzt noch nicht erreicht werden. Zudem können durch den hohen Waldanteil, die kleinteilige Siedlungsstruktur, die Luftraumnutzung der Bundeswehr und die besonders reichhaltige Landschaft im Landkreis Holzminden von vornherein weniger Windräder errichtet werden als z.B. im Norden Niedersachsens.
Mit den neuen Bundesgesetzen der „Energiewende” ist deutschlandweit der Neubau von Windenergieanlagen grundsätzlich deutlich erleichtert und auf mehr Flächen ermöglicht worden. So sind z.B. Landschaftsschutzgebiete generell kein Ausschlusskriterium mehr. Zudem wurde der Artenschutz etwas zurückgestellt, um durch mehr Windenergieanlagen den Klimaschutz zu fördern. Diese Neuerungen konnte der Landkreis nun in seiner aktualisierten Windenergieplanung berücksichtigen.
Wie die einzelnen Vorrangflächen im RROP-Entwurf genau ermittelt wurden, ist in der Begründung umfassend erläutert – allein für das Kapitel der Erneuerbaren Energieerzeugung ein 166 Seiten starkes Papier. Dies ergänzen umfangreiche Tabellen und Karten in der Anlage sowie der Umweltbericht eines Gutachterbüros.
Zu den Vorrangflächen hinzu kommen – nicht in diese Flächenbilanz von 0,49% eingerechnet – die jetzt noch vorhandenen Alt-Windenergieanlagen. Sie können innerhalb und außerhalb der Vorranggebiete im Rahmen des „Repowerings” durch deutlich leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Auch dies ist eine bundesweit geltende rechtliche Neuerung.
Wo genau in den nächsten Jahren jedes einzelne Windrad errichtet werden kann, seine Höhe, die Emissionen und entsprechende Schutzmaßnahmen – solche Details zu den Windenergieanlagen werden anhand der konkreter Genehmigungsverfahren geklärt. Hierbei ist das RROP mit einem Flächennutzungsplan vergleichbar: Die Pläne regeln grob die Nutzung von Flächen, ohne tief ins Detail zu gehen. Erst das entsprechende Genehmigungsverfahren prüft und genehmigt im Einzelnen jedes konkrete Gebäude, genau wie die konkreten Windenergieanlagen.
Das Regionale Raumordnungsprogramm regelt landkreisweit nicht nur die Vorranggebiete für Windenergienutzung, sondern deckt auch Themen wie Waldgebiete und historische Kulturlandschaften ab, sichert Ortsumfahrungen und überörtliche Radwegeverbindungen und trifft viele weitere Festlegungen zu Infrastrukturen, Siedlung und Landschaft. Dies sind einige Stichworte zu den Themen des aktuellen vierten Entwurfs, der wiederum nur einen Ausschnitt aus dem gesamten RROP ausmacht. Die weiteren Themen waren bereits Teil der bisherigen Beteiligungen und mussten nicht mehr verändert werden.
Die beiden verantwortlichen Regionalplaner des Landkreises hoffen nun, das gesamte Regionale Raumordnungsprogramm bald abschließen zu können. Nach mehreren Jahren der aufwändigen Planung soll das RROP möglichst Ende des Jahres genehmigt und voll verbindlich werden.
Stellungnahmen zum vierten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms nimmt die Kreisverwaltung noch bis zum 7. Juli entgegen. Die Unterlagen und weitere Informationen können ab sofort unter www.landkreis-holzminden.de/rrop-entwurf-4 gelesen werden.