Für Weiterbildung zeitnah handeln | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 24.05.2024 09:24

Für Weiterbildung zeitnah handeln

Wie das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilte, sollen zum 1. Juli 2024 die ortsnahen Beratungsstellen zum Bildungsscheck NRW ersatzlos eingestellt werden.

Seit dem Jahr 2006 haben die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und die Volkshochschulen im Kreisgebiet als Anlaufstelle für das Land NRW zum hoch effizienten Fördermittel Bildungsscheck NRW beraten und es ausgegeben.

Der Bildungsscheck NRW gehört zu den effektivsten und beliebtesten Fördermöglichkeiten des Landes NRW zur beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten. Mit dem Bildungsscheck NRW können Beschäftigte (die sich auf eigene Initiative qualifizieren) jährlich einen Zuschuss von bis zu 50% (max. 500 Euro) zu den Kosten einer beruflichen Weiterbildung erhalten. Voraussetzung ist eine Beratung vor der Weiterbildung bei der GfW oder den Volkshochschulen im Kreisgebiet.

Diese Beratungsfunktion wird ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Zukunft des Bildungsscheck NRW in dem individuellen Zugang ab dem 1. Juli 2024 ist derzeit ungeklärt.

Auslaufende Förderung jetzt noch nutzen

Da bereits ausgestellte Bildungsschecks über Juli 2024 hinaus die Gültigkeit behalten, sollten Weiterbildungsinteressierte daher zeitnah mit der GfW bzw. den Volkshochschulen Kontakt aufnehmen.

Förderbar sind Personen, deren zu versteuernde Jahreseinkommen bei alleiniger Veranlagung höchstens 40.000 Euro und bei gemeinsamer Veranlagung höchstens 80.000 Euro beträgt. Die Förderung beträgt auch 50% der Weiterbildungskosten (max 500 Euro). Das Beratungsgespräch muss hierbei zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Wer Fragen zur Förderfähigkeit eines Vorhabens hat, wendet sich im ersten Schritt telefonisch an die GfW bzw. die Volkshochschulen im Kreisgebiet. Den Ansprechpartner finden Interessierte ortsnah unter www.klick-fundus.de im Menüpunkt „Beratung”.

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