Tipps und Hinweise für Hundehalter | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 11.01.2023 09:51

Tipps und Hinweise für Hundehalter

Hundekot und Leinenpflicht beschäftigt nicht nur die Stadtverwaltung Höxter als sogenannter „Dauerbrenner” seit vielen Jahren. Betroffene BürgerInnen beklagen immer wieder das verantwortungslose Handeln bzw. Unterlassen einiger HundehalterInnen im Umgang mit ihrem vierbeinigen Hausgenossen. Das Ordnungsamt der Stadt Höxter muss vermehrt feststellen, dass die bestehende Leinenpflicht in Höxter und den dazugehörigen Ortschaften nicht beachtet wird.
„Die Beschwerden über Leinenpflichtverletzungen haben in den letzten Wochen verstärkt zugenommen”, berichtet Abteilungsleiterin Inge Ortjohann und fügt an: „Vielfach wurden Personen, insbesondere auch Kinder, durch freilaufende Hunde geängstigt odersogar gefährdet „. Auffallend dabei war die Tatsache, dass gerade in den Ortschaften die Leinenpflicht teilweise sehr locker gesehen wird.

Sehr häufig waren die betroffenen HundehalterInnen nach Ansprache durch die Passanten uneinsichtig, so dass die Stadt Höxter nochmal auf die Pflichten nach § 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung hinweist.
Demnach dürfen Hunde innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen nur angeleint ausgeführt werden. Außerhalb bebauter Ortsteile sind Hunde auf den Radwegen R 1, R 2 sowie R 99 anzuleinen. „Ferner darf Hunden ohne Aufsicht kein Freilauf gewährt werden und das Mitführen von Tieren auf Kinderspielplätzen ist untersagt”, führt Ordnungsdezernent Stefan Fellmann aus und verdeutlicht, dass Tierhalter dafür zu sorgen haben, dass Tiere keine Personen gefährden, ängstigen oder schädigen.

Neben der Missachtung der Leinenpflicht rückt auch das Thema Hundekot immer mal wieder in den Fokus. Auch hier stehen die HundehalterInnen in der Pflicht und sind für die Hinterlassenschaften ihrer Tiere verantwortlich. „Die von den Tieren auf Verkehrsflächen und in den Anlagen verursachten Verunreinigungen sind von deren Haltern oder Personen die die Tiere mit sich führen, unverzüglich zu beseitigen”, heißt es in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Höxter. Die Verantwortlichen der Stadt weisen darauf hin, dass die Entsorgung der Hundekottüten in einem entsprechenden Abfallbehälter zu erfolgen hat und bitten die TierhalterInnen, mit ihrem Verhalten einen positiven Beitrag zum Stadtbild zu leisten.

„Erfreulicherweise gibt es im Stadtgebiet Höxter viel mehr HundehalterInnen, die die Vorschriften einsehen und beachten”, hebt Stefan Fellmann hervor und stellt klar, dass eine Nichtbeachtung der Regeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeldern geahndet werden kann.

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