Zu jung für den E-Scooter | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 15.06.2026 11:00

Zu jung für den E-Scooter

20 Prozent aller Verletzten im Straßenverkehr im Kreis Höxter sind Fahrrad- und Pedelec-Fahrende oder Fußgänger. „Also die Verkehrsteilnehmer, die bei einem Unfall kam passiven Schutz haben und deshalb besonders auf sich aufpassen sollten”, betont Markus Tewes, Leiter der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Höxter.

Daher wird bei regelmäßigen Fahrradkontrolltagen diese Gruppe besonders ins Visier genommen. Dabei wurden am Donnerstag, 11. Juni, innerhalb eines Tages 15 Mal falsches Verhalten von Fahrradfahrenden und 12 Mal falsches Verhalten von E-Scooter-Fahrenden mit Verwarngeldern oder Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen geahndet. In den Bereich „sonstige Verstöße” fielen 17 Fälle, acht davon zogen sogar Strafanzeigen nach sich.

Ein paar typische Beobachtungen des Kontrolltages aus dem Bereich Beverungen schildert der Kradfahrer der Polizei: Um 15.12 Uhr, fiel ihm ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer vor der Beverunger Stadthalle auf, der mit einer Geschwindigkeit von circa 35 km/h vor dem Beamten herfuhr. Bei der anschließenden Kontrolle fiel auf, dass der E-Scooter getunt war, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu überschreiten. Der E-Scooter konnte so 40 km/h im öffentlichen Verkehrsraum erreichen. Der 14-Jjährige wurde vor Ort an seinen erziehungsberechtigten Vater übergeben. Den Jungen erwartet jetzt ein Strafverfahren aufgrund „Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Zudem ist die Betriebserlaubnis des E-Scooters erloschen und er darf so nicht weiter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Außerdem wurde gegen den 19-jährigen Bruder ebenfalls ein Strafverfahren (Zulassen / Anordnen Fahren ohne Fahrerlaubnis) eingeleitet, da dieser Halter des E-Scooters ist.

Noch während dieser Kontrolle fielen dem Beamten zwei junge Mädchen auf, welche verbotswidrig zu zweit auf einem E-Scooter den Weserradweg in Beverungen befuhren. Der Beamte hielt die beiden an. Während der Kontrolle fiel auf, dass der E-Scooter über keine Betriebserlaubnis verfügte. Aufgrund der fehlenden Betriebserlaubnis und das Befördern ihrer 13-jährigen Freundin erwartet die 14-jährige Fahrzeugführerin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ihrer Mutter als Fahrzeughalterin erwartet ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Eine Stunde danach fielen dem Beamten zwei Kinder auf, welche mit E-Scootern den Weserradweg in Beverungen befuhren. Es stellte sich heraus, dass die Kinder (11-jähriges Mädchen und 6 Jahre alter Junge) zu jung zum Führen eines E-Scooters waren. Zudem verfügte einer der beiden E-Scooter über keinen Versicherungsschutz. Die Kinder wurden der erziehungsberechtigten Mutter übergeben. Die Mutter erwartet mehrere Verfahren, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Schließlich bemerkte der Beamte gegen 17 in Beverungen eine 13-Jährige, die mit dem E-Scooter verbotswidrig den Gehweg befuhr. Während der Kontrolle fiel auf, dass der E-Scooter über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügt und eine Versicherungsplakette aus dem Jahr 2025 angebracht war. Zudem war die 13-Jährige aufgrund ihres Alters nicht berechtigt, den E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Gegen den erziehungsberechtigten Vater wurde eine Strafanzeige gefertigt.

„Insofern ist das Gesamtergebnis erschreckend”, findet der Direktionsleiter, Erster Polizeihauptkommissar Markus Tewes. „Es zeigt, dass wir weiter bei dieser Zielgruppe mit präventiven Maßnahmen in den Schulen aber auch mit repressiven Maßnahmen bei Verkehrskontrollen aktiv sein müssen und werden.”

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