Nach einer risikoorientierten Neubewertung der wetterbedingten Brandgefahr ist die erlassene Allgemeinverfügung zum Entzünden und Betreiben von Grillfeuern und sonstigen offenen Feuern (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 am 13.08.2026) aufgehoben. Die Allgemeinverfügung wurde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden vorherrschenden erheblichen Brandgefahr erlassen.
Mit Blick auf die Regenfälle der vergangenen Tage und der aktuellen Prognosen des Deutschen Wetterdienstes ist mit einer Wetterberuhigung zu rechnen und die Gefahren für unkontrollierte Brände sind gesunken.
Wir bitten die Bevölkerung dennoch aufmerksam zu sein und bei dem Entzünden von offenem Feuer die Hinweise der Feuerwehr zu beachten.
Achten Sie darauf, dass der Grill / die Feuerschale sicher und windgeschützt steht. Bauen Sie keine Behelfskonstruktionen.
Wenn Sie an einem Lagerfeuer grillen, sorgen Sie für einen nicht brennbaren Streifen (Erde, Sand, Steine) rund um den Grillplatz und halten Sie einen Kübel mit Sand oder einen Feuerlöscher (am besten Wasser oder Schaum) zum Ablöschen bereit.
Beaufsichtigen Sie den Grill / die Feuerstelle – vor allem, wenn Kinder in der Nähe sind. Ein Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern kann Verletzungen vermeiden.
Gießen Sie niemals Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten auf den Grill oder in die Feuerschale! Die dabei entstehende Stichflamme führt zu gefährlichen Verbrennungen.
Bei Verbrennungen gilt: Kühlen Sie Brandwunden kleineren Ausmaßes maximal zehn Minuten lang mit Wasser (kein Eis, kein eiskaltes Wasser). Rufen Sie bei größeren Verletzungen sofort Hilfe über den Notruf 112!
Auch wenn schlechtes Wetter Sie aus dem Garten oder vom Balkon vertreibt – grillen Sie nie in geschlossenen Räumen. Auch zum Abkühlen hat der erloschene Grill hier nichts verloren: Es besteht Lebensgefahr durch tödliche Brandgase!
Grillen Sie in der Natur nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen. Respektieren Sie Verbote (zum Beispiel in waldbrandgefährdeten Gebieten).
Wenn die Party vorbei ist, lassen Sie die Asche unter Aufsicht komplett abkühlen, ehe Sie sie entsorgen – aber nie in Kartons oder Plastikbehälter. Vergraben Sie heiße Glut nie im Sand, wenn Sie am Strand gegrillt haben!