Nach Ausbrüchen im Herbst 2025 im Saarland und in der Eifel sowie im Februar dieses Jahres in Südhessen ist das Blauzungenvirus vom Typ 8 (BTV-8) aktuell auch in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda in Hessen nachgewiesen worden. Nach Vorgaben des EU-Rechts müssen um betroffene Tierhaltungen herum Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. „Innerhalb dieser Zone liegen nun die südlichen Teilbereiche der Stadtgebiete Bad Driburg, Brakel und Höxter sowie die vollständigen Stadtgebiete von Warburg, Willebadessen, Borgentreich und Beverungen“, erklärt Dr. Jens Tschachtschal, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter.
Für Verbringungen von Tieren empfänglicher Arten – hierzu gehören insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen – aus der Sperrzone heraus gelten rechtliche Vorgaben, die von den Tierhaltern zu beachten sind.
„Da die Grenze der Sperrzone nun quer durch den Kreis Höxter geht, unterliegen solche Tierbewegungen selbst innerhalb des Kreises diesen Reglementierungen“, so Dr. Tschachtschal. „Innerhalb der Sperrzone gibt es keine Handelsbeschränkungen.“
Die genauen Grenzen der Sperrzone, die Verbringungsregelungen sowie die für eine Verbringung notwendigen Tierhaltererklärungen sind auf der Internetseite des Kreises Höxter unter www.kreis-hoexter.de einsehbar. Die Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf BTV-3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche. Empfänglich für das Virus sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen. Aber auch Lamas, Alpakas oder wiederkäuende Wildtiere können erkranken. Für Menschen und andere Tiere besteht keine Gefahr. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.
Das Blauzungen-Virus wird nicht direkt über den Kontakt von Tier zu Tier verbreitet, sondern die Übertragung erfolgt durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken, sogenannter Gnitzen.
Typische Symptome vor allem bei Schafen seien hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge. „Damit verbunden kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge tritt jedoch nur selten auf. Bei Rindern findet sich in erster Linie ein Milchrückgang und gelegentlich werden Lidschwellungen, Entzündungen der Maulschleimhaut und Verfärbungen der Zitzenhaut beobachtet“, so Dr. Jens Tschachtschal, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter.
Eine Impfung gegen BTV 8 und auch gegen die BTV-Serotypen 3 und 4 ist möglich, kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen und Todesfälle verhindern. Daher rät der Veterinärdienst des Kreises Höxter allen Tierhaltern dringend, empfängliche Arten impfen zu lassen.