Erinnerung an den Zahlungstermin für die Abfallgebühren | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 05.03.2026 09:05

Erinnerung an den Zahlungstermin für die Abfallgebühren

Die Abfallwirtschaft Landkreis Holzminden (AWH) möchte an den bevorstehenden Fälligkeitstermin für die Abfallgebühren am 15. März erinnern.

Die zuletzt versendeten Bescheide sind sogenannte Dauerbescheide, die solange gültig bleiben, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt werden. Das bedeutet, dass die angegebenen Beträge und Fälligkeitstermine ihre Gültigkeit behalten, bis eine gebührenrelevante Änderung eintritt und ein neuer Bescheid erlassen wird.

Um zukünftige Zahlungstermine noch komfortabler zu gestalten, können Kunden der AWH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Damit wird der fällige Betrag automatisch eingezogen. Der Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat ist auf der Webseite der AWH unter www.awh-holzminden.de abrufbar.

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