Zur Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren ist eine jährliche Ablesung der Wasserzähler notwendig. Wie im vergangenen Jahr erhalten die Grundstückseigentümer/ -innen zur Selbstablesung Ablesekarten von der Stadt Brakel. Sie werden ab Mittwoch dem 15. November 2023 postalisch versendet. Die Stadt Brakel bietet den portofreien Rückversand an. Ebenso ist die Online-Übermittlung der Daten über die Nutzung eines personalisierten QR-Codes möglich. Die Zählerstände können aber auch per Mail an: wasserzaehler@stadtbrakel.de unter Angabe der auf der Ablesekarte geforderten Daten, per Telefon über die Rufnummern 05272 360-1125, 360-1126 und 05272 360-0 übermittelt oder einfach in den Briefkasten der Stadt Brakel eingeworfen werden. Rückmeldefrist ist Freitag, der 8. Dezember 2023. Sollten die Daten bis dahin nicht übermittelt worden sein, wird der Jahresverbrauch anhand der durchschnittlichen Vorjahresverbräuche geschätzt. Nachträglich gemeldete Zählerstände können nicht berücksichtig werden. Das Wasserwerk der Stadt Brakel bedankt sich für die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger.