Landwirte, die Flächen in nitratsensiblen (roten) oder eutrophierten (gelben) Gebieten bewirtschaften, sind im dreijährigen Rhythmus zur Teilnahme an einer Schulung nach Landes-Düngeverordnung verpflichtet. Im Falle einer Prüfung ist der Schulungsnachweis vorzulegen. Die Landwirtschaftskammer NRW bietet hierzu am 20. November um 18 Uhr (Anmeldeschluss: 17. November) eine Hybrid-Schulung an.
Neben der bekannten Online-Teilnahme besteht die Möglichkeit, die Schulung in den Kreisstellen Brakel sowie Minden-Lübbecke in Präsenz zu besuchen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine fristgerechte Anmeldung ist erforderlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter https://www.landwirtschaftskammer.de/pcaruso/owl.
Sofern Sie sich erkundigen möchten, ob Sie betroffen sind oder Hilfe bei der Anmeldung benötigen, steht Ihnen die Beratung, vertreten durch Herrn Engemann der Landwirtschaftskammer unter der Tel. 05272 3701-238 zur Verfügung.