Mit dem Frühling beginnen wieder die Arbeiten auf den Feldern. Vermehrt sind daher Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen auf den Straßen und Wegen im Kreis Höxter unterwegs. „Wenn über die Reifen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder auch Baustellenfahrzeugen Boden auf die Fahrbahn gelangt, kann dies zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen“, sagt die Leiterin der Abteilung Straßen des Kreises Höxter, Heike Lockstedt-Macke. Die Verkehrsteilnehmer könnten auf verschmutzten Straßen und Radwegen ins Rutschen geraten. Besonders gefährlich kann dies für Motorradfahrer und Fahrradfahrer werden.
„Um eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Verursacher dazu verpflichtet, die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen“, erläutert Lockstedt-Macke die klare Rechtslage.
Nicht immer ist eine sofortige und vollständige Beseitigung der Verschmutzung möglich. In diesem Fall schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass der Verursacher dafür zu sorgen hat, durch eine Beschilderung auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. „Die Warnung muss für die Verkehrsteilnehmenden jederzeit gut sichtbar sein“, erklärt die Leiterin der Abteilung Straßen.
„Die meisten nehmen ihre Verantwortung sehr ernst und sorgen für eine zügige Reinigung der Straße“, so Lockstedt-Macke. Wird die Verschmutzung jedoch nicht beseitigt oder die Gefahrenstelle nicht ausreichend abgesichert, so kann dies eine Anzeige nach sich ziehen. Sollte eine Beseitigung durch den Straßenbaulastträger erforderlich sein, würden die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. „Mit diesen Regelungen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern“, erklärt die Leiterin der Abteilung Straßen des Kreises Höxter.