Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) hat in einer Pressemitteilung die Eckpunkte der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bekanntgegeben. Für die Unterstützung von Unternehmen, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind, wird ein Budget von 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Anders als bei den vom Bund Anfang Dezember beschlossenen Gas- und Strompreisbremsen sind bei dieser Landessubvention alle Energieträger mit abgedeckt. Da das erste Antragsfenster seitens der NBank bereits am 23. Februar geöffnet wird, möchten die IHK Niedersachsen und die NBank das Programm mit einem digitalen Vortrag am Dienstag, 14. Februar, von 14 bis 15 Uhr vorstellen.
Die Preissteigerungen haben viele Unternehmen getroffen, unabhängig davon, welche Energieträger (Pellet, Öl, etc.) diese nutzen. Teilweise sind die Preise so weit gestiegen, dass sie für die Unternehmen zu einer echten Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz geworden sind. Genau darauf zielt die Landesregierung ab. Anders als der Energiepreisdeckel des Bundes greifen die Entlastungen des Landes unmittelbar. Das ist wichtig für all jene Unternehmen, für die gerade jeder einzelne Tag zählt“, erklärt Dr. Jutta Klüber-Süßle, Wirtschaftsförderin beim Landkreis Holzminden. Kleine und Mittlere Unternehmen können sich am 14.02.2023 in der Info-Veranstaltung informieren, ob sie antragsberechtigt sind und zu welchen Bedingungen gefördert wird. Bis Ende März können Anträge gestellt werden. Die maximale Förderung liegt bei 500.000 Euro und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Vortrag genauer erklärt werden.
Anmeldungen nimmt die IHK Lüneburg-Wolfsburg unter www.ihklw.de/wirtschaftshilfeniedersachsen online entgegen. Auch die NBank stellt Informationen zu den „Wirtschaftshilfen KMU“ auf ihrer Website bereit. Besonders interessant ist hier der Fördercheck, der schon jetzt durchgeführt werden kann. Dieser ist online unter www.nbank.de/Förderprogramme/Fördercheck.html zu finden.