Für alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Besuch der Grundschule am 01.08.2026. Zum gleichen Zeitpunkt werden auch die Kinder schulpflichtig, die zwar früher geboren sind, jedoch aus irgendwelchen Gründen noch nicht eingeschult wurden. Die Erziehungsberechtigten der in Frage kommenden Kinder, deren Wohnsitz am 01.07.2025 in der Stadt Beverungen war, sind bereits von der Schulleitung informiert worden und haben eine Einladung zur Anmeldung erhalten.
Sofern keine Einladung erhalten wurde, sollten die Eltern Kontakt zur Schulleitung aufnehmen, um ihr Kind dort anzumelden. Die Kinder, die nach dem 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife (Schulfähigkeit) besitzen. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.