Der vor einer Woche aufgetretene Virus-Fall mit BTV 8 in einem Rinderbetrieb im Landkreis Göttingen hat sich nach weiteren Laboruntersuchungen nicht als Ausbruch bestätigt. Die erweiterte Sperrzone wurde daher aufgehoben und auf den Stand vom Freitag, den 17.07.2026 zurückgeführt. Damit liegt wieder nur der südliche Teil des Landkreises Holzminden in der Sperrzone. Darunter fallen die gesamte Samtgemeinde Boffzen, von Holzminden die Ortsteile Neuhaus, Fohlenplacken, Silberborn und Mühlenberg und in der Samtgemeinde Eschershausen/Stadtoldendorf die Orte Hellental und Merxhausen.
Für Bestände in der BTV-Sperrzone gelten Einschränkungen, wenn Tiere aus dieser Zone in freie Gebiete verbracht werden sollen. Eine Verbringung in eine BTV-8-freie Zone kann nur erfolgen, wenn die Tiere einen ausreichenden Impfschutz gegen den Serotyp 8 vorweisen können. Alternativ müssen Tiere 14 Tage vor dem geplanten Verbringen in eine BTV-8-freie Zone mit einem Abwehrstoff gegen Insekten behandelt worden sein und zusätzlich eine negative Blutuntersuchung gegen das Blauzungenvirus vorweisen. Außerdem muss beim Verbringen der Tiere eine Erklärung des Tierhalters mitgeführt werden.
Eine Verbringung von Tieren innerhalb der Sperrzone oder in andere Sperrzonen ist ohne Einschränkungen in Bezug auf BTV-8 möglich.
Die aktuellen Verbringungsregelungen sowie eine Übersichtskarte zur Sperrzone sind auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de zu finden. Informationen erteilt auch das Veterinäramt des Landkreises Holzminden unter 0 55 31 707 347.