Kartierungen in zwei Naturschutzgebieten | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 02.06.2026 09:01

Kartierungen in zwei Naturschutzgebieten

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) lässt in den Naturschutzgebieten „Hannoversche Klippen“ (NSG HX-023) und „Weldaer Wald“ (NSG HX-027) sowie auf ausgewählten Flächen Kartierungen durchführen. Mit den Kartierungen werden aktuelle Informationen über wertvolle Lebensräume und deren Zustand erfasst. Diese Daten bilden eine wichtige Grundlage für den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen.

Für die Kartierungen ist es erforderlich, die betroffenen Flächen zu betreten. Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter werden gebeten, den Zugang zu ermöglichen. Die beauftragten Fachkräfte führen eine Tätigkeitsbescheinigung des LANUK mit sich und können sich vor Ort entsprechend ausweisen. Rückfragen können per E-Mail an fachbereich21@lanuk.nrw.de gerichtet werden.

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