Die Vereine im Kreis Höxter können sich über eine spürbare finanzielle Entlastung freuen. Auf Initiative von Landrat Michael Stickeln hat der Kreistag einstimmig dafür gestimmt, ein kreiseigenes Förderprogramm aufzulegen. Damit werden ehrenamtliche Vereine von Verwaltungsgebühren entlastet, die bei der Durchführung von Vereinsveranstaltungen anfallen.
Straßensperrungen für Schützenfest- oder Karnevalsumzüge, die behördliche Abnahme von vereinseigenen Schießständen, die Überprüfung sogenannter „fliegender Bauten“ wie Festzelte – für notwendige Verwaltungsvorgänge wie diese müssen die beantragenden Vereine gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW zur Kasse gebeten werden. Schnell geht es dabei um mehrere hundert Euro – Geld, das eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Vereine im Kreis Höxter durch das neue Förderprogramm künftig erstattet bekommen.
„Ehrenamtlich geführte Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Pflege von Traditionen sowie zur kulturellen Vielfalt im Kreis Höxter. Insbesondere die Schützenvereine prägen seit Generationen das Gemeinschaftsleben in unseren Städten und Gemeinden“, erklärt Landrat Stickeln. „Mit dem neuen Förderprogramm möchten wir die Vereine entlasten, ihnen aber gleichzeitig auch einmal mehr unsere besondere Wertschätzung für ihre unverzichtbare Arbeit ausdrücken.“
Die Geschäftsstelle Ehrenamt des Kreises Höxter versendet dazu in diesen Tagen ein Schreiben an die rund 1.000 Vereine im Kreis Höxter. „Darin erläutern wir, wie die Förderung bei den Vereinen ankommt“, sagt Katharina Serinelli, Ehrenamtsmanagerin des Kreises Höxter, und erklärt: „Künftig wird den Vereinen mit dem Bescheid über die Entrichtung bestimmter Verwaltungsgebühren gleichzeitig eine Förderung in entsprechender Höhe gewährt, sodass für sie keine Zahlung mehr erforderlich sein wird.“
Zudem setzt sich Landrat Stickeln für grundsätzliche Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ein. „Ich habe beim Land NRW ganz konkret angeregt, die Verordnung dahingehend anzupassen, dass die Kommunen künftig die Möglichkeit erhalten, auf bestimmte Gebühren, die derzeit von Vereinen zu tragen sind, zu verzichten. Damit würde den Kommunen ein Ermessensspielraum eingeräumt, um das Ehrenamt gezielt zu entlasten“, so Stickeln. „Bis zu einer solchen landesrechtlichen Anpassung ist unser neues Förderprogramm somit eine Übergangslösung auf Kreisebene, um die Vereine bereits jetzt entlasten zu können.“