Neue Gebührensatzung | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 03.02.2025 11:10

Neue Gebührensatzung

Mit der neuen Gebührensatzung der AWH steigen im Landkreis Holzminden ab Januar 2025 die Gebühren für die privaten Haushalte und die Gewerbekunden. Auch das Anliefern von Abfällen an den Entsorgungsanlagen wird, infolge höherer AWH-Ausgaben, teurer. Die Gründe hierfür wiederum sind vielfältig und reichen von der Inflation über Mehrkosten durch CO2Zerfikate hin zu höheren Personalkosten. Warum hat die AWH noch einmal in einer umfassenden Zusammenfassung erläutert.

„Bei den letzten Gebührenanpassungen in den Jahren 2020 und 2022 konnte die AWH die Gebühren für die privaten Haushalte stabil halten oder sogar leicht senken“, betont Dr. Dirk Brinkmann, Betriebsleiter der AWH, „Und das entgegen dem Trend der allgemeinen Preisentwicklung.“ Im Jahr 2024 sei dann eine erneute Gebührenkalkulation durch ein externes Ingenieurbüro vorgenommen worden. Hierdurch wurde deutlich, dass eine Anpassung der Preise zum Jahreswechsel 2024/25 notwendig war.

In den Jahren 2016 bis 2020 hat die Inflation noch unter zwei Prozent pro Jahr gelegen, ist dann aber ab 2021 auf weit über drei Prozent gestiegen. Das hatte auch Folgen für die Ausgaben der AWH.

Bei der Müllverbrennung haben sich die Kosten zwischen 2023 und 2025 sogar um ca. 78 Prozent verteuert. Gründe sind die gesetzliche Einführung von CO2Zerfikaten auf die Abfallverbrennung und die notwendige Neuvergabe der Dienstleistung. So haben die Ausschreibung und Neuvergabe zum Jahreswechsel ergeben, dass bei allen Anbietern die Preise gestiegen sind.

Neben den höheren Ausgaben für die Restabfallentsorgung haben sich aber auch die Personalkosten der AWH infolge der tariflichen Lohnsteigerungen in den letzten Jahren erhöht. Die gestiegenen Entsorgungs- und Personalkosten haben maßgeblich zu einem steigenden Finanzbedarf der AWH geführt, der durch die Gebühren gedeckt werden muss.

„Wir haben versucht, den Anstieg für private Haushalte möglichst gering zu halten“, sagt Brinkmann. Konkret erhöhen sich die Gebühren für die privaten Haushalte zum Jahreswechsel um etwa zwölf Prozent. Abhängig von dem Volumen und Anzahl der Abfallbehälter bedeutet das umgerechnet eine Mehrbelastung von etwa 1,30 Euro bis etwa 3,30 Euro pro Monat.

„Ende Februar wird die AWH an alle Grundstückseigentümer neue Gebührenbescheide, sogenannte Dauerbescheide, versenden“, erklärt Brinkmann, „Diese Dauerbescheide gelten dann so lange, bis erneut gebührenrelevante Änderungen eintreten.“

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