Ab sofort gelten in der Fußgängerzone der Höxteraner Innenstadt neue Verkehrsregeln: Radfahren ist nur noch in der Zeit von 19 bis 9 Uhr erlaubt. Das Befahren mit E-Scootern ist weiterhin gänzlich untersagt.
Die Änderung folgt einem Ratsbeschluss vom Dezember 2025, der die ursprünglich im Jahr 2016 getroffene generelle Freigabe für den Radverkehr aufgehoben hat. Ziel der neuen Regelung ist es, die Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone zu erhöhen.
Die notwendige Beschilderung für die neue Regelung wurde inzwischen geliefert und installiert. Die Bestimmungen gelten mit sofortiger Wirkung.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die neuen Bestimmungen zu beachten, und bedankt sich für Rücksichtnahme und Verständnis.