Bürgermeister Daniel Hartmann hat erstmals in seiner Amtszeit von seinem Recht gemäß § 54 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht und Widerspruch gegen einen Beschluss des Rates der Stadt Höxter eingelegt. Dies hat er getan, weil er durch den Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet sieht.
Gegenstand des Widerspruchs ist der Beschluss des Rates vom 19. März 2026 zum Umbau und zur Nutzung des ehemaligen Postgebäudes an der Uferstraße 2. Der Rat hatte sich in dieser Sitzung, mit knapper Mehrheit, gegen den Verwaltungsvorschlag ausgesprochen, die Planungen auf Grundlage des bisherigen Nutzungskonzeptes sowie der Beschlüsse vom 9. Dezember und 18. Dezember 2025 bis einschließlich Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fortzuführen. Stattdessen wurde an der Zielsetzung festgehalten, die gewerblichen Flächen vorrangig für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu nutzen.
Bereits am 29. Januar 2026 hatte der Rat, ebenfalls mit einer knappen Mehrheit, eine entsprechende Zielrichtung beschlossen, zu einem Zeitpunkt, als wesentliche fachliche Erkenntnisse noch nicht vorlagen. In der Folge hat die Verwaltung gemeinsam mit einem beauftragten Architekturbüro sowie unter Einbeziehung der Geschäftsführung der MVZ Höxter GmbH eine umfassende Prüfung der Umsetzbarkeit vorgenommen.
Diese Prüfung sowie die fachliche Stellungnahme der MVZ-Geschäftsführung kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine Realisierung eines MVZ in den vorgesehenen Flächen weder funktional geeignet noch wirtschaftlich tragfähig ist.
Die funktionalen Defizite des Standortes sind erheblich. Die Flächen verteilen sich auf mehrere Ebenen, ohne dass eine zusammenhängende Nutzungseinheit hergestellt werden kann. Patienten und Personal müssten öffentliche Erschließungsflächen nutzen. Wichtige Funktionsbereiche wie Anmeldung, Behandlungsräume und Personalbereiche wären räumlich voneinander getrennt. Ein effizienter und moderner Praxisbetrieb ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.
Auch wirtschaftlich stellt sich der Standort als nicht tragfähig dar. Die baulichen Gegebenheiten führen zu einer ineffizienten Flächennutzung mit dauerhaft erhöhten Kosten. Zusätzliche Investitionen stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Darüber hinaus würde der Betrieb durch strukturelle Nachteile einen erhöhten Personalbedarf verursachen und damit zusätzliche finanzielle Risiken mit sich bringen.
Zudem würde die Entscheidung die Entwicklung eines zukunftsfähigen Gesundheitszentrums erheblich einschränken. Erweiterungsmöglichkeiten sind nicht gegeben, bereits bestehende Interessensbekundungen weiterer Fachärzte und Therapeuten könnten nicht berücksichtigt werden. Eine langfristige Entwicklungsperspektive für das MVZ wäre damit nicht gewährleistet.
Hinzu kommt, dass die strategische Ausrichtung sowie konkrete Raum- und Entwicklungskonzepte der MVZ Höxter GmbH noch nicht abschließend definiert sind. Eine Standortfestlegung zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet daher eine sachlich nicht gerechtfertigte Vorfestlegung.
Auch für das Gesamtprojekt „Umbau des ehemaligen Postgebäudes“ ergeben sich erhebliche negative Auswirkungen. Die bisherigen Planungen basieren auf einem abgestimmten und förderfähigen Nutzungskonzept. Durch den Ratsbeschluss mussten Fachplanungen ausgesetzt werden, was bereits zu Verzögerungen geführt hat. Zudem können vorhandene Mietinteressenten derzeit nicht berücksichtigt werden.
In der Gesamtbetrachtung steht der Beschluss des Rates im Widerspruch zu den inzwischen vorliegenden fachlichen Erkenntnissen. Er birgt erhebliche funktionale und wirtschaftliche Risiken, beeinträchtigt die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung und gefährdet zugleich ein zentrales städtebauliches Projekt der Stadt Höxter.
„Ich sehe mich in der Verantwortung, die Stadt vor absehbaren Fehlentwicklungen zu schützen. Der Widerspruch ist daher ein notwendiger Schritt, um eine sachgerechte und zukunftsfähige Entscheidung zu ermöglichen“, so Bürgermeister Daniel Hartmann.
Der Rat der Stadt Höxter wird die Angelegenheit nun in einer Sondersitzung am 2. April 2026 um 19 Uhr erneut beraten.