Trotz ein paar kleineren Regengüssen in den letzten Tagen ist auch m Landkreis Holzminden die anhaltende Trockenheit spürbar. Viele Gartenbesitzer*innen verwenden deshalb auch viel Wasser zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gießen der Pflanzen. Allerdings sind in Dürreperioden nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen. Ohne Wasser können auch sie nicht überleben. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nicht mehr genug bleibt und dadurch möglicherweise große Schäden angerichtet werden können. Aus diesem Grund informiert die Untere Wasserbehörde noch einmal über den Umgang mit solchen Gewässern.
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bedarf das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern – dazu gehören Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche - grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese muss bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Holzminden beantragt werden. Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt.
Nähere Informationen zum Gemeingerbrauch bzw. Eigentümer- und Anliegergebrauch finden Sie auf der Homepage des Ladkreises Holzminden unter: www.landkreis-holzminden.de/niedrigwasser.
In besonders trockenen Zeiten kann die Untere Wasserbehörde zudem mittels Allgemeinverfügung weitere Regelungen zum Schutz der Gewässer erlassen.
Derzeit gibt es noch keinen Anlass, eine solche Verfügung mit weiterreichenden Maßgaben vorzunehmen. Allerdings gilt schon jetzt aufgrund der anhaltenden Dürre, dass mit der mittlerweile immer knapper werdenden Ressource Wasser schonend umgegangen werden sollte. Das heißt beispielsweise, dass – falls notwendig - erst in den Abendstunden gegossen werden sollte, um ein sofortiges Verdunsten des Wassers zu vermeiden.
Bei Rückfragen steht die untere Wasserbehörde unter der Telefonnummer: 05531/ 707-426 und E-Mail: wasser@landkreis-holzminden.de zur Verfügung.