Unzulässigkeit des zweiten Bürgerbegehrens | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 18.03.2026 10:57

Unzulässigkeit des zweiten Bürgerbegehrens

Der Kreisausschuss hat die Unzulässigkeit des zweiten Bürgerbegehrens festgestellt. Damit ist die weitere Planung einer neu zu bauenden Schule in Eschershausen nicht weiter Gegenstand eines noch durchzuführenden Entscheides. Die erforderliche Anzahl von 5.753 Unterschriften war nach Abzug aller ungültigen nicht zusammengekommen.

Bei der Abstimmung zum Bürgerentscheid am 12. April geht es nun ausschließlich darum, ob die Oberschulen in Bodenwerder und Stadtoldendorf als eigenständige Schulen dauerhaft, einzeln und mit den notwendigsten Sanierungen der bestehenden Objekte erhalten bleiben.

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