Jugendschutz in Vereinen und Verbänden | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 06.05.2026 13:51

Jugendschutz in Vereinen und Verbänden

Die Sommerzeit kommt näher und damit nehmen auch die Gelegenheiten zu, im Freien bei Festen und Feiern miteinander Zeit zu verbringen. Oft ist dabei auch Konsum von Alkohol und Tabakwaren im Spiel. In diesem Zusammenhang informiert die Kreisjugendpflege über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Gefragt sind dabei Erwachsene, die in Organisationen und Vereinen aktiv sind. Schließlich übernehmen diese nicht nur eine wichtige Vorbildfunktion, sondern müssen auch sicherstellen, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im Vereinskontext eingehalten werden. Schließlich gilt das Jugendschutzgesetz nicht nur auf öffentlichen Plätzen, sondern auch bei vereinsinternen Veranstaltungen wie Feiern oder Fahrten. Verstöße, z. B. die Abgabe von Alkohol oder Tabakprodukten an Minderjährige, können zu hohen Bußgeldern führen – in manchen Fällen bis zu mehreren tausend Euro. Vereine sollten daher klare Regeln aufstellen und konsequent durchsetzen.

Entscheidend ist dabei, dass der Konsum von Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas bei Jugendlichen kontrolliert wird und keine Abgabe an Minderjährige erfolgt. Dies schützt nicht nur die Gesundheit der jungen Menschen, sondern vermeidet auch rechtliche Konsequenzen. Konkret bedeutet das: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol konsumieren. Auch Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas sind für Minderjährige grundsätzlich verboten. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen zwar Bier, Wein und Sekt konsumieren, die Abgabe und der Konsum von Spirituosen sind aber weiterhin verboten.

Um ihre Mitglieder und Helfer über die rechtlichen Bestimmungen und die Bedeutung des Jugendschutzes zu informieren, sind regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen in Vereinen sinnvoll. Bei Fortbildungsbedarf oder Fragen zum Thema können sich Vereine an die Fachkraft für den erzieherischen Jugendschutz, Esra Ates, unter Tel. 0 55 31 707 240 oder per E-Mail an kreisjugendpflege@landkreis-holzminden.de wenden.

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