Kein Versand von Abfallgebührenbescheiden | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 02.02.2024 13:48

Kein Versand von Abfallgebührenbescheiden

Die AWH bittet um Beachtung, dass im 2024 keine neuen Abfallgebührenbescheide an alle Kunden versendet werden. Die Gebührenbescheide aus dem Jahr 2023 sind sog. Dauerbescheide und gelten, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt werden. Die Kunden werden daher gebeten, Ihre Bescheide sorgfältig aufzubewahren.

Die im letzten Bescheid genannten Beträge und Fälligkeiten behalten ihre Gültigkeit, bis gebührenrelevante Änderungen eintreten und ein neuer Bescheid erlassen wird. Damit die Zahlungstermine nicht vergessen werden, kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Haben sich bei einem Kunden Änderungen ergeben, sind diese Änderungen dem Kundenservice per E-Mail unter awh-kundenservice@landkreis-holzminden.de oder unter Tel. 05531/707170 bis Ende Februar mitzuteilen.

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