Wenn Familienplanung, dann richtig: Der Landkreis Holzminden unterstützt im Rahmen einer freiwilligen Leistung Menschen aus dem Landkreis bei der selbstbestimmten Familienplanung. Dafür übernimmt er bei bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Verhütungsmittel. Zur Neuauflage des Informationsflyers informiert der Arbeitskreis „Schwangerschaft“ über die mögliche Unterstützung.
Bereits 2012 brachte der Arbeitskreis „Schwangerschaft” erfolgreich den Antrag in den Kreistag ein. Seitdem können Personen, die im Landkreis Holzminden wohnen und nur wenig Geld zur Verfügung haben, die Kostenübernahme beantragen. Dazu gehören Menschen, die zum Beispiel (ergänzend) Bürgergeld, Sozialhilfe (SGB II oder SGB XII), Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe beziehen. Auch Menschen, die die Einkommensgrenze der Bundesstiftung „Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens” erfüllen, können einen Antrag stellen.
„Alle Menschen haben Anspruch darauf, selbstbestimmt eine Familie planen zu können – egal welche Herkunft, Geschlecht, Alter oder finanzielle Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen. Genau dort setzen wir mit dem Familienplanungsfonds an und unterstützen Menschen gezielt dabei, Entscheidungen über ihre Zukunft selbstständig treffen zu können“, heißt es unisono aus dem Arbeitskreis.
Der Arbeitskreis „Schwangerschaft“ im Landkreis Holzminden ist ein Netzwerk, das sich auf die Verbesserung gesundheitlicher und sozialer Komponenten für Menschen im Landkreis im Zusammenhang mit Schwangerschaft konzentriert. Er besteht aus verschiedenen Organisationen wie dem Diakonischen Werk, dem Caritas Verband, der pro familia sowie dem Verein für Sozialpädagogik e.V. (VfS) bestehend aus den Hebammen, dem Café Kinderwagen und den Babylotsinnen. Darüber hinaus sind auch Akteure aus der Kreisverwaltung, wie den Frühen Hilfen, dem Elternservice, dem Gesundheitsamt und dem Gleichstellungsbüro Mitglieder im Arbeitskreis.
Für einen Antrag auf die Kostenübernahme muss die Bescheinigung von Leistungsbezügen bei der behandelnden gynäkologischen Praxis vorgelegt werden. Zudem brauchen Antragstellende die Nachweise über das Einkommen bzw. den Leistungsbezug der letzten drei Monate. Wichtig dabei: Ein Antrag muss zwingend vor dem Kauf der Verhütungsmittel gestellt werden und kann nicht im Nachhinein erfolgen. Außerdem müssen bewilligte Mittel bis spätestens acht Wochen nach Beantragung abgerufen werden.
Anträge nehmen die Beratungsstellen das Diakonische Werk und der Caritas-Verband Holzminden entgegen. Telefonisch ist das Diakonische Werk unter 05531/13456 und der Caritas-Verband unter 05531/5787 zu erreichen. Die pro familia steht Interessenten darüber hinaus beratend unter der Nummer 05531 /10807 zur Verfügung. Weitere Informationen und den neuen Flyer gibt es auf der Website des Landkreises unter Gleichstellungsbüro > Weiterführende Informationen > Familienplanungsfonds.