Schutz vor der atypischen Geflügelpest Newcastle Disease (ND) | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 07.05.2026 12:49

Schutz vor der atypischen Geflügelpest Newcastle Disease (ND)

Aufgrund aktueller Ausbrüche der Newcastle-Krankheit (ND) in Deutschland – unter anderem in Brandenburg und Bayern, wo bereits über 300.000 Tiere gekeult werden mussten – weist das Kreisveterinäramt nachdrücklich auf die geltende Impfpflicht für Geflügelbestände hin. Die auch als „atypische Geflügelpest“ bekannte Viruserkrankung ist hochgradig ansteckend und kann bei Hühnern und Puten zu einer Sterblichkeitsrate von bis zu 100 Prozent führen.

Das Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) betont, dass die Impfpflicht ausnahmslos für alle Bestände von Hühnern und Truthühnern gilt. Dies gilt ausnahmslos für gewerbliche Halter wie auch für Kleinsthaltungen im privaten Bereich. „Ein lückenloser Impfschutz ist die einzige wirksame Barriere gegen eine großflächige Ausbreitung“, erklärt Dr. Karte vom Kreisveterinäramt. „Die Impfung schützt nicht nur die eigenen Tiere vor einem qualvollen Tod, sondern bewahrt auch die regionale Landwirtschaft vor schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen und Handelsbeschränkungen.“

Für die Impfung des Geflügels stehen Impfstoffe zur Verfügung, die über das Trinkwasser verabreicht werden können und vom betreuenden Tierarzt auch an Hobbyhalter abgegeben werden dürfen. Da der Impfstoff nur in sehr großen Gebinden zur Verfügung steht, ist unter Beachtung bestimmter Maßnahmen auch eine Abgabe an einen Geflügelverein möglich. Dieser bündelt die Impftermine und es ist sichergestellt, dass die Impfungen regelmäßig wiederholt werden.

Das Virus verbreitet sich rasant durch direkten Kontakt, aber auch indirekt über die Luft sowie über kontaminierte Gegenstände wie Futter, Kleidung, Einstreu oder Transportbehälter. Geflügelhalter sollten deshalb auf folgende Anzeichen achten: drastischer Rückgang der Legeleistung und dünnschalige Eier, Atemnot, Schnabelatmen und Ausfluss aus Augen und Nase, wässriger, grünlich-gelber Durchfall (teils blutig), zentralnervöse Störungen (z. B. Verdrehen des Halses) sowie plötzliche Todesfälle in hoher Zahl.

Um die Impfintervalle sicherzustellen, sollte umgehend der betreuende Tierarzt kontaktiert werden. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass der eigene Geflügelbestand ordnungsgemäß beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert ist. Auch der Zugang zu den Ställen sollte auf ein Minimum begrenzt bleiben. Dabei sollte stallspezifische Kleidung getragen werden und Schuhwerk bzw. Fahrzeuge anschließend desinfiziert werden.

Bei klinischen Auffälligkeiten oder erhöhten Verlustraten das Veterinäramt Holzminden unter der Telefonnummer 0 55 31 707 347 erreichbar. Detaillierte und aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) (www.laves.niedersachsen.de) und des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) (www.fli.de) zu finden.

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