Neue Regelungen für Bienenhalter | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 08.07.2026 15:02

Neue Regelungen für Bienenhalter

Bienenhalter müssen das Auftreten bestimmter Bienenseuchen in ihren Bienenvölkern unverzüglich beim Veterinäramt melden. Bisher waren das drei Bienenseuchen: Die Amerikanische Faulbrut, Befall mit dem Kleinen Beutekäfer und mit den Tropilealaps-Milben. Im März 2026 ist die neue Tierseuchenmeldeverordnung in Kraft getreten. Sie hat die Meldepflicht um die Varroose erweitert.

Die Varroose wird durch die Varroa-Milbe verursacht. Der winzige und doch höchst gefährliche Parasit ist der größte Feind der Honigbiene. Sie schädigt erwachsene Bienen sowie deren Brut und überträgt zudem verschiedene Bienenviren. Durch die enorme Schadwirkung gilt die Varroose mittlerweile als das schwerwiegendste Problem der Imkerei. Die ursprünglich aus Asien stammende Milbe hat sich mittlerweile nahezu weltweit ausgebreitet. In Europa gibt es innerhalb der EU nur noch wenige Varroafreie Gebiete. Die jetzt eingeführte Meldepflicht soll einen Überblick über die Verbreitung der Varroose in den Mitgliedstaaten und den Schutz eben dieser Gebiete ermöglichen.

Für Bienenhalter in Niedersachsen hat das Niedersächsische Landwirtschafts-ministerium eine pragmatische Ausnahmeregelung getroffen: Da davon ausgegangen wird, dass alle Bienenvölker in Niedersachsen mit der Varroamilbe befallen sind und alle Bienenhalter beim Veterinäramt registriert sein müssen, liegen die maßgeblichen Daten zur Erfüllung der europäischen Berichtspflichten bereits vor. Für niedersächsische Imker bedeutet dies: Ein Befall mit der Varroa-Milbe muss nicht extra an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

Das Veterinäramt Holzminden begrüßt die bürokratische Entlastung für die 220 registrierten Bienenhalter im Landkreis Holzminden. Amtstierärztin Dr. Claudia Karte weist aber darauf hin, dass die Entscheidung eine lückenlose Registrierung aller Bienenhaltungen voraussetzt. Behandlungen gegen Varroose müssen dokumentiert werden und die unverzügliche Meldepflicht für die anderen drei Bienenseuchen bleibt weiterhin bestehen.

Bei Fragen kann sich an das Veterinäramt Holzminden unter 05531/707 347 gewendet.

Detaillierte und aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) (www.laves.niedersachsen.de) und des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) (www.fli.de).

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